Lieber Gast
Du hast deine Reise aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen storniert oder trägst dich mit der Absicht, dies zu tun. Das bedauern wir sehr! Um dir die Stornierung und alle hiermit verbundenen Vorgänge ein wenig zu erleichtern, wurde nachfolgender Leitfaden von uns erstellt.
Zu Beginn jedoch Grundsätzliches.
Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Stornierung erfolgen?
So früh es geht. Versicherungen können den Rückerstattungsbetrag kürzen, wenn sich herausstellt, dass dir bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt bekannt war, dass du nicht an der Reise teilnehmen kannst!
Wie wird storniert?
Unter storno.abi2urlaub.de findest du eine praktische Abmeldeseite.
Ist eine telefonische Abmeldung von der Reise möglich?
Dies ist leider nicht möglich. Grund: Es gab in der Vergangenheit bereits kurzfristige telefonische Abmeldungen. Der betreffende Gast stand aber dann doch am Flughafen und behauptete, nie von der Reise zurückgetreten zu sein. Zu eurer und unserer Sicherheit ist deshalb eine formelle Abmeldung von der Reise notewendig!
Kann man sich per Mail oder Fax von der Reise abmelden?
Ebenfalls ein klares Nein! Grund: In fast allen Fällen fehlen bei Mail oder Faxabmeldungen die einfachsten Hinweise,
welche uns eine Zuordnung zu einer bestimmten Reisegruppe oder eine authentische Identifizierung möglich machen. Unter der Abmeldeseite von abi2urlaub werden jedoch alle relevanten Fakten abgefragt, welche einen erfolgreichen Rücktritt ermöglichen.
Wie hoch sind Stornierungsgebühren und warum werden diese überhaupt verlangt?
So bald ein Reisewilliger seinen Reisevertrag abschließt, erteilt er dem Reiseveranstalter eine Vollmacht, im Namen des Gastes, (zum Beispiel dir als reisewilligem Abiturienten), Flüge und Hotelbetten zu einzukaufen. Im internationalen Tourismusgeschehen ist es üblich, dass Reiseveranstalter sofort eine Anzahlung, im Fall von Flügen sogar bis zu 100% des Flugpreises an den jeweiligen Hotel- oder Fluglinienbetreiber leisten müssen. Dieses Geld erhält der Veranstalter in der Regel nicht wieder zurück. Er hat also keine andere Wahl, als seinem eigenen Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen. Deshalb fallen Stornierungsgebühren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach 2 Faktoren.
A: Je kürzer die Zeit zwischen Stornierung und Reisebeginn, desto höher die Stornierungskosten.
B: Im Fall von Linienflügen bei sogenannten Low-Fare Anbietern werden 100% der Flugkosten einbehalten. Hier kann es dazu führen, dass es bis zum Reisebeginn zwar noch viele Monate hin ist, jedoch trotzdem ein hoher Stornierungsbetrag von 50% und mehr des Reisepreises anfällt. Als beleghaftes Beispiel hierfür soll dieser Link Artikel 6.6 zu einer bekannten Airline dienen. Wir bitten um Entschuldigung und Verständnis, dass auch abi2urlaub nicht umhin kommt, sich diesen Gepflogenheiten und Sachzwängen zu beugen.
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Du hast bei Buchung der Reise eine Versicherung abgeschlossen und den Betrag hierfür gemeinsam mit der Anzahlung überwiesen, oder dich selbstständig nachträglich versichert? Dann beachte folgendes!
Wie erhalte ich mein Geld von der Versicherung zurück?
Wir empfehlen hierfür folgende Vorgehensweise!
1. Lade dir, so noch nicht geschehen, die Versicherungsbedingungen hier herunter.
2. Storniere die Reise hier. Du wirst darauf hin eine formelle Stornierungsrechnung von abi2urlaub e.K. erhalten.
3. Diese sendest du diese mit weiteren Unterlagen wie:
- der ausgefüllten Schadensmeldung des Versicherers
- dem Nachweis über den Rücktrittsgrund, (das kann ein ärztliches Attest oder Vergleichbares, je nach Grund deines Rücktritts sein)
- und deiner Versicherungsnummer (diese hast/wirst du mit deinen Reiseunterlagen erhalten.) an folgende Adresse:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Tel: 040 4119-2300
Fax: 040 4119-3586
24 Std. Notrufnummer 0180- 52 56 25 6 ( 14 ct./min. aus dem deutschen Festnetz )
Email: reiseleistung@hansemerkur.de
4. Nach einer Bearbeitungszeit, welche in Spitzenzeiten auch bei 4 Wochen liegen kann, wirst du eine Regulierungszusage oder eine Nachforderung über weitere Belege erhalten.
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Ein eher unangenehmer Hinweis zu diesem Thema. Leider kommt es gelegentlich vor, dass ungenaue oder im schlimmsten Fall sogar falsche Angaben zum Reiserücktrittsgrund gemacht werden. Dies hat zu Folge, dass Versicherungen sich natürlich das Recht vorbehalten, zum einen sehr genau hinzusehen und gegebenenfalls auch einmal eine Regulierung abzulehnen. Wir raten aus diesem Grund dringend dazu, einen Schaden nur geltend zu machen, wenn tatsächlich ein substantieller und auch versicherter Rücktrittsgrund vorgelegen hat, der sich auch ohne jeden Zweifel belegen lässt. Sicherlich ist es bei unserer erfahrungsgemäß ehrlichen Kundschaft unnötig, darauf hinzuweisen, dass Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist!



